Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. April 2018 ihre Vorschläge für den „New Deal for Consumers“. Bitkom begrüßt die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Durchsetzung des Verbraucherrechts in der EU. Wir möchten jedoch auch einige Bedenken zu den Bestimmungen des Vorschlags äußern, insbesondere zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit und Kohärenz mit anderen Regulierungsinstrumenten. Zusammengefasst betreffen unsere Hauptbedenken die Definition der qualifizierten Einrichtungen, die berechtigt sind, Sammelklagen und Rechtsbehelfe zu erheben, die fehlende Harmonisierung hinsichtlich des Erfordernisses eines Verbrauchermandats für die Erhebung einer Sammelklage und die Gefahr der Finanzierung durch Dritte für die kommerziellen Interessen einer solchen Partei.
Das Positionspapier kann in englischer Fassung heruntergeladen werden.