Die Stellungnahme von Bitkom begrüßt grundsätzlich das Ziel der Europäischen Kommission, die europäische Datenökonomie zu stärken und gleichzeitig Investitionsanreize in Forschung, Entwicklung und Datentechnologien zu erhalten. Der Entwurf der Leitlinien wird dabei als konstruktiver Ausgangspunkt bewertet, da er die Investitionen und legitimen Interessen von Dateninhabern anerkennt und praktische Orientierung zur Berechnung einer angemessenen Vergütung gemäß Artikel 9 des Data Act geben soll. Gleichzeitig weist Bitkom darauf hin, dass es sich beim Data Act um eine noch relativ neue, sektorübergreifende Regulierung handelt, bei der viele praktische und konzeptionelle Fragen zur Umsetzung, zu Bewertungsmethoden und zur operativen Anwendbarkeit bislang ungeklärt sind.
Besonders herausfordernd ist, dass der Data Act sehr unterschiedliche Akteure betrifft – von Unternehmen, für die Daten nur ein ergänzender Produktionsfaktor sind, bis hin zu Geschäftsmodellen, bei denen hochwertige Daten selbst das zentrale Produkt darstellen. Vor diesem Hintergrund fordert Bitkom einen flexibleren und breiter angelegten Ansatz bei den Leitlinien. Diese sollten ausreichend offen gestaltet sein, um verschiedene datengetriebene Geschäftsmodelle zu berücksichtigen und legitime kommerzielle Praktiken nicht unangemessen einzuschränken. In der aktuellen Fassung bestehe die Gefahr, dass die Leitlinien ihr Ziel verfehlen, da detaillierte Dokumentations- und Prüfpflichten sowie aufwendige Einzelfallbewertungen eher zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen könnten, anstatt Datennutzung zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Stellungnahme ist in englischer Sprache verfügbar.