Wir begrüßen den Ausbau des Unternehmensbasisdatenregisters durch die Anbindung zusätzlicher Fachregister und unterstützen daher die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten“ grundsätzlich.
Ein umfassendes und qualitätsgesichertes Datenfundament ist essenziell für digitale Unternehmensidentitäten und reibungslose digitale Abläufe. Die Änderungsverordnung setzt hier an und sieht vor:
Auf diese Weise kommt das Unternehmensbasisdatenregister seiner Rolle als zentrales Identitätsmanagementsystem für Unternehmen noch besser nach und schafft die Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip bei Unternehmensbasisdaten.
Mit Blick auf die künftig in Deutschland aufzubauenden digitalen Organisationsidentitäten – etwa als Basis für die EUDI-Wallet für Organisationen beziehungsweise die zukünftige European Business Wallet – kann das Unternehmensbasisdatenregister als zentrale authentische Quelle (Art. 3 Nr. 47 eIDAS-Verordnung n. F.) für Personenidentifizierungsdaten (Art. 3 Nr. 3 eIDAS-Verordnung n. F.) von Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1 UBRegG dienen.