Verordnung zur Bestimmung anderer Netze des Bundes zum Datenaustausch über das NOOTS im Anwendungsbereich des Onlinezugangsgesetz
Das NOOTS-Netz bietet aus Bitkom-Sicht einen Ansatz zur beschleunigten Umsetzung des OZG und zur flexibleren Gestaltung behördlicher IT-Anbindungen über öffentliche Telekommunikationsnetze. Gleichzeitig zeigt sich an einigen Stellen, dass für eine tragfähige und zukunftssichere Nutzung noch Anpassungen und Konkretisierungen notwendig sind.