Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz Schleswig-Holstein (DigiBeschlG)
Mit dem DigiBeschlG sollen durchgehend medienbruchfreie Prozessketten nach dem Digital-Only-Prinzip sowie ein Datendoppelerhebungsverbot und eine Pflicht zur elektronischen Registerführung nach dem Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Bitkom begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die digitale Transformation der Verwaltung zu beschleunigen, rechtliche Hemmnisse abzubauen und eine bessere Nutzung von Verwaltungsdaten zu ermöglichen.