In seiner aktuellen Fassung schränkt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) die Potenziale professionellen Fernunterrichts zur Fachkräftesicherung und im lebenslangen Lernen stark ein. Es sorgt für hohen bürokratischen Aufwand und Kosten. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Modernisierung sollte daher schnellstmöglich erfolgen und die Digitalisierung der Prozesse sicherstellen. Zielbild sollte ein moderner Verbraucherschutz sein, der Innovation und Qualitätssicherung verbindet.
Dafür müssen die Rechtsbegriffe des Gesetzes eindeutig definiert werden. Das Gesetz sollte nur für Lehrangebote für Endverbraucherinnen und -verbraucher gelten und sich nur auf Angebote mit im Vorfeld intendiertem Bezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen beziehen. Freizeitkurse sowie Angebote aus dem Bereich der informellen Bildung müssen explizit ausgeschlossen werden.
Zweitens muss der gesamte Antragsprozess digitalisiert und mit einer modernen Antragsplattform vereinfacht werden. Schnellverfahren, vorläufige Zulassungen und Kurzprüfungen dienen der Beschleunigung des Verfahrens. Doppelprüfungen sollten abgeschafft werden.