Am 15. Mai hat das Bundesministerium für Justiz und Verbrauchschutz den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ interessierten Verbänden übersendet. Der Digitalverband Bitkom warnt vor dem geplanten Eilverfahren bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und mahnt eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen an. Grundsätzlich stellt sich für Bitkom im aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Frage, in wie weit die geplanten Grundrechtseingriffe in Abwägung der durch die Vorratsdatenspeicherung erstrebten Ermittlungserfolge gerechtfertigt sind. Zusätzlich wird bereits nicht ausreichend klar, welche Unternehmen unter die Verpflichtung fallen sollen. Eine Erstattung der anfallenden Kosten im voraussichtlich mittleren dreistelligen Millionenbereich für die Branche ist bisher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen.