Die Bundesnetzagentur hat die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Katalog von Sicherheitsanforderungen ist die Liste der kritischen Funktionen für Infrastrukturen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial erstellt worden. Die Bundesnetzagentur hat mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese kritischen Funktionen in einem Dokument aufgelistet, welches Bitkom mit der folgenden Stellungnahme kommentiert.