Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Der Gesetzesentwurf des BMUKN von Juli 2026 zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verfolgt das Ziel, ein zukunftsfähiges System vernetzter Gebiete zu schaffen, das die Erhaltung der biologischen Vielfalt gewährleistet. Wir setzen uns unter anderem für eine Klarstellung ein, dass auch durch Verlängerung erneut in das überragende öffentliche Interesse gestellte Vorhaben wie z.B. der Telekommunikationsausbau gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 TKG weiterhin Vorrang genießen.