Positionspapier
Stellungnahme zur BaFin Konsultation 05/2018: Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz
Die Anforderungen an die geldwäscherechtliche Identifizierung stellen eine besondere Herausforderung für Finanztechnologieunternehmen („FinTechs“) dar. Die Regelungen des Geldwäschegesetzes („GwG“) sind trotz der stetig abnehmenden Bedeutung von Filialen und steigender Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle immer noch stark auf die Identifizierung unter Anwesenden fokussiert. Die AuA GwG sollten insgesamt vor dem Hintergrund der und unter Fokussierung auf die Digitalisierung und die Einbindung technischer Mittel in die Identifizierung überarbeitet werden.

Alina Stephanie Bone-Winkel
Referentin Digital Banking & Financial Services
Bitkom e.V.
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