Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie (EU) 2019/1937
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im April 2022 den Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie (HinSch-RL) vorgelegt. Dieser Referentenentwurf geht im sachlichen Anwendungsbereich über die Richtlinie hinaus. Der Bitkom begrüßt ausdrücklich den Ansatz im Referentenentwurf, dass die interne Meldestelle für mehrere selbständige Unternehmen eines Konzerns bei einer Konzerngesellschaft eingerichtet werden kann. Ebenfalls unterstützen wir das Anliegen des BMJ, durch den weiten sachlichen Anwendungsbereich für Rechtsklarheit zu sorgen und Wertungswidersprüche zu vermeiden. Allerdings dürfte der Referentenentwurf dieses Ziel noch nicht vollständig erreicht haben. Außerdem regen wir einen stärkeren Gleichlauf mit datenschutzrechtlichen Vorschriften an.