Rechenzentren sind die Fabriken der digitalen Wirtschaft – sie produzieren die digitalen Dienste und Infrastrukturen, auf denen moderne Geschäftsmodelle und Innovationen basieren. Dennoch werden sie im Gegensatz zur klassischen Industrie nicht als produzierendes Gewerbe anerkannt und von Entlastungen bei Strompreisen ausgeschlossen. Das führt zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem EU-Ausland, wo niedrigere Energiekosten digitale Wertschöpfung gezielt fördern. Damit Europa und Deutschland als digitaler Wirtschaftsstandort nicht zurückfallen, müssen auch Rechenzentren in die Entlastungsmaßnahmen für energieintensive Industrien einbezogen werden.
Das Gutachten stellt klar: Die europäischen Beihilferahmen sind Verwaltungsvorgaben und müssen so angewendet werden, dass die formulierten Ziele tatsächlich erreicht werden. Wenn eine Branchenliste digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren faktisch ausschließt, obwohl sie für die geschützten Industrien unverzichtbar sind und obwohl es eindeutige Ausbauziele gibt, entsteht ein Widerspruch. Zudem sind Rechenzentren vorgelagerte Basisinfrastruktur. Ihre Ausklammerung unterläuft die Wirksamkeit der Entlastungsinstrumente und führt in den einzelnen Endmärkten zu diskriminierenden sowie wettbewerbsverzerrenden Effekten. Genau deshalb sei die Einbeziehung von Rechenzentren aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Kohärenz geboten. Zudem zeigt das Gutachten Wege auf, wie eine Einbeziehung rechtssicher erfolgen kann: Entweder durch eine funktionale Auslegung der bestehenden Regeln oder, wo Kriterien digitale Geschäftsmodelle nicht abbilden, durch sachgerechte Ergänzungen. Alternativ kann eine Förderung unmittelbar auf Basis des EU-Vertragsrechts begründet werden.
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Disclaimer: Dieses Gutachten wurde von Univ.-Prof. Dr. iur. Christian Koenig LL.M. (LSE), Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) und Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag des Bitkom erstellt und gestaltet.