Ein netzverträgliches Flexibilitätsmanagement setzt voraus, dass zukünftig auf lokaler Ebene steuerbare Lasten, Speicher und Erzeuger so geregelt werden können, dass durch Einhaltung eines vom Netzbetrieb vorgegebenen Sollwertes am Netzanschlusspunkt keine netzkritischen Zustände entstehen. Mit dem vorgestellten Konzept des teil- bzw. vollflexiblen Anschlusses, bei dem über ein Messsysteme Anschluss-Sollwerte an Energiemanagement-System vorgegeben, überwacht und/oder durch direkter Zugriff auf Einzelanlagen eingehalten werden, trägt das vorgeschlagene Flexibilitätsmanagement des §14a maßgeblich zur Aufrechterhaltung eines stabilen Netzbetriebes entlang der Energie- und Verkehrswende bei. Darüber hinaus werden die für marktliche Steuerungsvorgaben und den Abruf von Ver-brauchs-/Zustandsdaten notwendigen Infrastrukturen systematisch aufgebaut und mit dem Fokus auf Einhaltung von Lastzustände am Hausanschluss der Einsatz von Energiemanagement-Systemen bzw. lokalen Energiemanagementsystemen (z.B. Lademanagement) gefördert.
Bitkom fordert im Detail jedoch eine Reihe von Verbesserungen und betont, dass mit dem Gesetzentwurf nun zunächst ein erster Schritt gegangen wird, dem eine rasche Weiterentwicklung folgen muss.