Bitkom sieht im bidirektionalen (bidi) Laden großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität und neue digitale Energiedienstleistungen. Regulatorische Schritte in diese Richtung wie die EnWG-Novelle vom November 2025 oder die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Besonders wichtig war ebenso die EnFG-Regelung, bidirektionale Ladepunkte wie Speicher zu sehen, da so vorhandene Regelungen nahtlos verwendet werden können.
Gleichzeitig besteht weiterhin wesentlicher Anpassungsbedarf, damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die breite Anwendung kommt: Entscheidend sind ein schneller Smart Meter Rollout und praxistaugliche, standardisierte Prozesse für Messung, Steuerung und Marktkommunikation. Zudem muss die Wirtschaftlichkeit verbessert werden, vor allem durch die Vermeidung von Mehrfachbelastungen bei Abgaben und Umlagen sowie eine bidi-freundliche Netzentgeltsystematik und flexible Tarife. Bürokratische Hürden, etwa mögliche steuerliche Pflichten bei Boni oder Erlösen für Privatkunden, sollten abgebaut werden. Weitere Prioritäten sind die Stärkung skalierbarer Aggregationsmodelle, ein standardisierter Rechtsrahmen für Rückspeisung und Netzanschluss, die Einbindung von Flexibilität in Engpassmanagement und Redispatch sowie ein klarer Datenaustauschrahmen und eine europäische Harmonisierung zur Sicherung von Interoperabilität und Skalierung. Auch bei der Marktkommunikation besteht Klärungsbedarf, der jedoch weniger gesetzgeberisch zu lösen ist, sondern vor allem durch Verbände und die Bundesnetzagentur adressiert werden sollte.