Das Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz setzt einen wichtigen Impuls. Damit daraus jedoch ein tragfähiger und praxistauglicher Modernisierungsrahmen wird, muss die Bundesregierung im Referentenentwurf zentrale Fragen verbindlich klären. Dazu gehört insbesondere, einen verbindlichen verfassungskonformen Fahrplan zu erarbeiten, die künftigen Effizienzanforderungen für Bestandsgebäude eindeutig zu definieren, realistische Fristen festzulegen und die Ausgestaltung der Förderinstrumente frühzeitig zu konkretisieren. Nur so entsteht die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.
Zudem muss klarer werden, wie digitale Steuerungsanforderungen konkret ausgestaltet und angewendet werden sollen. Digitale Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten Modernisierung leisten und sind bereits als Bestandteil der EPBD vorgesehen. Für einen verlässlichen Modernisierungsrahmen ist ein klar definierter Mindeststandard digitaler Betriebsführung notwendig. Dazu gehören verpflichtende Automation für größere Gebäude, kontinuierliches Energiemonitoring und digitale Logbücher. Ohne diese Elemente droht das GMG hinter europäische Standards zurückzufallen und wesentliche Effizienzpotenziale ungenutzt zu lassen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren darf daher digitale Potenziale wie Gebäudeautomation, eine vernünftige Datengovernance inkl. des digitalen Gebäudepasses und einheitliche digitale Berichtspflichten nicht ignorieren. Nur dann kann das GMG Modernisierung wirksam ermöglichen.