
Das BMI hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt, um die eID-Funktion weiter zu fördern und bestehende Hemmnisse abzubauen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften wurde am 24.Oktober 2018 veröffentlicht.
Der Bitkom Arbeitskreis Anwendung elektronischer Vertrauensdienste sowie der zugeordnete Fachausschuss Chipkarten & Ausweissysteme sind die Gremien, die sich thematisch mit den Inhalten des Gesetzgebungsverfahren, der eIDAS Verordnung sowie allen ausweissystembezogenen Fragen auseinandersetzt. Wir begrüßen grundsätzlich die Förderung der eID Funktion, die einen wichtigen Baustein für die sichere Identifizierung bildet, sehen jedoch einigen Anpassungsbedarf, der in der nachfolgenden Kommentierung erläutert wird. Dies betrifft insbesondere die fehlende einheitliche Betrachtung der eIDAS Dienste im Rahmen der eID Funktion und Ausweisnutzung, das Verhältnis zu in der DS-GVO gewährten Betroffenenrechten und die Sicherheit des Zustellverfahrens der Transport-PIN. Im Rahmen des Vor-Ort-Auslesens werden nach Bitkomauffassung nicht notwendige zusätzliche Schritte vorgeschrieben, die es im Sinne eines praxistauglichen, benutzerfreundlichen Verfahrens zu minimieren gilt.