Am 7. Oktober 2021 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf zur Überarbeitung der Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG-Bußgeldleitlinien) an die Verbände zur Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme bis zum 5. November 2021 verteilt. Der versandte Entwurf ist noch nicht förmlich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die neu eingeführten Pflichten für die sozialen Netzwerke im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie des Netzwerkdurchsetzungsänderungsgesetzes und die Erfahrungen in der Praxis geben laut BMJV Anlass, die Bußgeldleitlinien zu überarbeiten.