Die Medienanstalten werden in § 54 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages (MStV) ermächtigt, das Nähere zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 MStV durch Satzungen zu regeln. Der Entwurf dieser Satzung wurde vom Fachausschuss Regulierung erarbeitet und von der DLM freigegeben. Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf.