Berlin, 16. September 2026 – EU-Kommissionspräsidentin hat bei ihrer Rede zur Lage der Union den EU Kids Act angekündigt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Kinder brauchen im Netz Schutz, keinen digitalen Maulkorb. Der EU Kids Act enthält einige gute Ansätze, schießt bei Altersgrenzen und Bürokratie aber teilweise über das Ziel hinaus. Safety by Design, altersgerechte Einstellungen und bessere Möglichkeiten für Kinder und Eltern begrüßen wir ausdrücklich, zumal einiges bereits im DSA verankert ist. Bei den Altersgrenzen braucht es dagegen mehr Augenmaß: Digitale Angebote bergen für Kinder sehr unterschiedliche Risiken, deshalb sollte auch der Jugendschutz risikobasiert statt pauschal an Altersgrenzen ansetzen. Entscheidend ist, dass die geplanten Vorgaben dort schützen, wo man Schutz braucht und dort Freiheiten lassen, wo kein Risiko besteht. Social Media ist Teil der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Medienkompetenz entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch geschützte und begleitete Praxis.
Eine zentrale Herausforderung bleibt die Altersfeststellung. Gesetzliche Altersgrenzen funktionieren nur, wenn sie technisch zuverlässig und datenschutzfreundlich umgesetzt werden können und insbesondere die Eltern mitwirken. Digitale Wallets kommen beim Jugendschutz an ihre rechtlichen Grenzen, da die notwendige eID erst ab dem 16. Lebensjahr herausgegeben werden darf. Deshalb ist der Weg der Kommission richtig, neben der Altersverifikation auch andere Formen wie die Altersschätzung zu ermöglichen.
Kritisch sehen wir die geplante zusätzliche Regulierungsstruktur neben dem Digital Services Act. Mit dem DSA gibt es bereits einen europäischen digitalen Rechtsrahmen für digitale Dienste, der auch den Jugendschutz adressiert. Eine zweite Struktur mit zusätzlichen Nachweis-, Prüf- und Aufsichtspflichten schafft vor allem neue Bürokratie. Besser wäre daher eine Verankerung der neuen Maßnahmen im DSA statt ein neues Gesetz zu schaffen. Kinderschutz darf nicht zum Regulierungswettbewerb zwischen verschiedenen EU-Gesetzen werden. Entscheidend ist nicht, wie viele neue Verfahren und Institutionen wir schaffen, sondern ob die Regeln zusammenspielen und bei Kindern tatsächlich ankommen.“