Seit November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das weitreichende Anforderungen an große Teile der deutschen Wirtschaft enthält. Unter anderem werden Energieeffizienz-, Abwärmenutzungs- und Berichtspflichten für Rechenzentren festgelegt. Diese gehen weit über das nach EU-Recht erforderliche Maß hinaus und stehen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der Rechenzentrums-strategie und den digitalpolitischen Zielen. Lediglich die Berichtspflichten sowie die Kosten-Nutzen-Analyse der Abwärmenutzung für Rechenzentren sind auf die EU-Richtlinie zurückzuführen. Die Bundesregierung möchte das Gesetz novellieren und hat im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt.
Wir begrüßen die Anpassung des EnEfG, um dieses praxistauglicher zu gestalten, Unklarheiten zu beseitigen und eine EU-weite Harmonisierung zu fördern. Es bestehen jedoch noch notwendige Verbesserungsmöglichkeiten, die in der Stellungnahme dargelegt werden.