Berlin, 22. April 2026 - An diesem Mittwoch will die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen verabschieden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Der neue Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen ist im Grundsatz richtig, der Gesetzentwurf muss aber an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden. Wer Opfer von Straftaten im Netz wird, muss darauf vertrauen können, dass diese Taten erfolgreich verfolgt und Täter identifiziert werden können. Dafür braucht es eine rechtssichere Regelung, die Strafverfolgung ermöglicht, ohne unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen. Nach zwei gescheiterten Anläufen kommt es daher jetzt auf eine rechtlich saubere und technisch gut umsetzbare Ausgestaltung des neuen Gesetzes an.
Eine Umsetzungsfrist von nur sechs Monaten ist nicht ausreichend und geht an den Realitäten in den Unternehmen vorbei. Zugleich muss zuverlässig ausgeschlossen werden, dass aus der angedachten Drei-Monats-Frist eine deutlich längere Speicherdauer wird. Nach dem aktuellen Entwurf ist dies zu erwarten, da die Daten drei Monate nach Ende der Zuweisung einer IP-Adresse gelöscht werden sollen – und nicht drei Monate ab ihrer Entstehung. Viele IP-Adressen bzw. die Verbindungen laufen oft aber über Wochen und Monate ohne Unterbrechung. So kann es in der Praxis auf eine deutlich längere Speicherdauer hinauslaufen. Deutschland braucht eine Lösung, die vor Gericht Bestand hat, technisch in dem vorgesehenen Zeitrahmen umsetzbar ist und im Netzbetrieb auch tatsächlich funktioniert. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das neue Gesetz die Strafverfolgung im Netz deutlich verbessern und so die Sicherheit auch in der analogen Welt spürbar erhöhen.“