Nach Abschluss des so genannten „Zweiten Korbes“ hat sich das Bundesministerium der Justiz dafür entschieden, die Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts anzustoßen. Ein „Dritter Korb“ soll nun durch ein umfassendes Konsultationspapier vorbereitet werden. Diskutiert werden erste Aspekte und Lösungskonzepte zu Themen wie Privatkopie, intelligente Aufnahmesoftware, Kabelweitersendung, Handel mit gebrauchter Software, Gegenseitigkeitsverträge, Hinterlegungspflichten, „orphon works“ und vieles mehr. Als weitere Problempunkte mit Handlungsbedarf thematisiert der Bitkom in seiner Stellungnahme die Pauschalabgaben, die Transparenzpflichten der Verwertungsgesellschaften, die grenzüberschreitende Lizenzierung zur Nutzung von Online-Inhalten sowie die Bildersuche.