Der Bitkom begrüßt weiterhin grundsätzlich die Gesetzgebung zur Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie. Die neuen Regelungen dürfen jedoch keine weiteren Rechtsunsicherheiten provozieren. So sollte vor allem ein stärkerer Gleichlauf mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen hergestellt werden. Um den Umsetzungsaufwand für kleinere und mittlere Unternehmen so gering wie möglich zu halten, sollte die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.