Am 10. September hat das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum Betrieb von IT-Infrastrukturkomponenten und Anwendungen zum elektronischen Nachweis der Identität nach § 3 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen die Verbände und Körperschaften gemäß § 35 Absatz 1 und 2 GGO anzuhören und begleitend eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit, die Stellungsnahme finden Sie hier.