Mit dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ist der Medienstaatsvertrag (MStV) am 7. November 2020 in Kraft getreten. In § 84 Abs. 8 MStV werden die Medienanstalten ermächtigt, durch gemeinsame Satzungen Einzelheiten zur Konkretisierung der Bestimmungen der leichten Auffindbarkeit bestimmter für die Meinungs- und Angebotsvielfalt besonders relevanter Angebote (sog. „Public-Value“-Angebote) zu regeln. Die Medienanstalten haben in den letzten Monaten einen Satzungsentwurf formuliert, der nach Befassung des Fachausschusses Regulierung in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten zur Anhörung freigegeben wurde. Bitkom nimmt gern die Gelegenheit war, zu dem vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen.