Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag
Mit dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ist der Medienstaatsvertrag (MStV) am 7. November 2020 in Kraft getreten. Die Medienanstalten werden in § 77 Satz 4 MStV ermächtigt, die Einzelheiten zur Durchführung der Sätze 1 bis 3 des § 77 MStV durch gemeinsame Satzung zu regeln. Bitkom nimmt gern die Gelegenheit wahr, zu dem vorgelegten, von der DLM freigegebenen Entwurf der Gemeinsamen Satzung der Landesmedienanstalten der Satzung Stellung zu nehmen.