Mit dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland wird der Medienstaatsvertrag (MStV) voraussichtlich spätestens Ende des Jahres in Kraft treten. Die Medienanstalten werden in § 88 MStV ermächtigt, durch gemeinsame Satzungen Einzelheiten zur Konkretisierung der Bestimmungen zu Medienplattformen und Benutzeroberflächen zu regeln. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hatte Bitkom dankenswerter Weise bereits die Gelegenheit, sich mit den Medienanstalten zu einigen angedachten Bestimmungen im Satzungsentwurf über Medienplattformen und Benutzeroberflächen auszutauschen. Nun liegt der vollständige Entwurf der Satzung vor. Bitkom nimmt gerne die Gelegenheit wahr, erneut zum Entwurf dieser Satzung Stellung zu nehmen, die vom Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz und in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und von DLM und GVK zur Anhörung freigegeben wurde.