Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Rundfunkkommission der Länder hat im November ihre Vorschläge für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt. Die Reform sollte aus Sicht des Bitkom insbesondere folgende Aspekte ausgreifen.
Die Chance auf eine umfassende Reform muss, gerade auch mit Blick auf die bedarfsadäquate Finanzausstattung, jetzt genutzt werden – auch durch die Länder selbst.
Die Anzahl unmittelbar beauftragter linearer TV- und Hörfunkprogramme ist unmittelbar mittels der Beauftragung im Staatsvertrag zu reduzieren. Die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen auf ihr spezifisches Profil fokussiert und dürfen nicht ausgedehnt werden.
Bei der Verbreitung von Programmen ist technologieneutral die Einstellung oder Einschränkung von Angeboten vorzusehen.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen bei Ermittlung des finanziellen Bedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten unbedingt stärker und konsequenter berücksichtigt werden und Einsparpotenziale sind in einem vorbestimmten Zeitrahmen zu heben.
Nähere Ausführungen hierzu lesen Sie in unserer ausführlichen Stellungnahme.