Der Referentenentwurf zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) verfolgt das Ziel, den vorbeugenden personellen Sabotageschutz angesichts der veränderten Sicherheitslage zu stärken und weitere sicherheitsrelevante Bereiche einzubeziehen. Mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs wird jedoch zugleich die Zahl der Unternehmen und Beschäftigten steigen, die Sicherheitsüberprüfungsverfahren durchlaufen müssen.
Damit die neuen Vorgaben ihre Schutzwirkung in der Praxis entfalten können, müssen die Verfahren einfacher, digitaler und schneller werden, ohne das bestehende Sicherheitsniveau abzusenken. Bitkom fordert insbesondere eine bundesweit möglichst einheitliche Handhabung und die Anerkennung gleichwertiger Sicherheitsüberprüfungen, eine stärkere Orientierung an der tatsächlichen Kritikalität von Einrichtungen sowie ausreichende Übergangsfristen für neu erfasste Unternehmen. Zugleich sollten auch die Vorgaben des Geheimschutzes stärker an moderne Sicherheitsarchitekturen, aktuelle Verschlüsselungsstandards und zeitgemäße Endgerätekonzepte angepasst werden.