Wir begrüßen, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer delegierten Verordnungen anstrebt. Die geplanten Regelungen zur nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität sind grundsätzlich zu begrüßen.
Die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Übermittlung der geforderten Daten ist aus unserer Sicht mit Blick auf den von der Bundesregierung prioritär angestrebten Bürokratierückbau nicht nachvollziehbar und daher abzulehnen. Zudem muss das novellierte IVSG Klarheit darüber schaffen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- und Erhebungspflichten eingeführt werden. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.