Der Bitkom begrüßt, dass der Bund mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ eine gebündelte nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt.
Nachdem der Referentenentwurf im August 2025 bereits mit äußerst kurzer Frist während der Sommerpause in die Verbändeanhörung gegeben wurde, ist festzustellen, dass im Regierungsentwurf erhebliche inhaltliche Ergänzungen vorgenommen wurden, bedauerlicherweise, ohne diese vorab – anders als in der Gesetzesbegründung dargestellt – mit der Branche oder den Ländern zu konsultieren.
Die Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität sind grundsätzlich zu begrüßen. Insgesamt besteht mit Blick auf den Regierungsentwurf jedoch weiterhin Handlungsbedarf: