Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge verfolgt das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, Transparenz und Digitalisierung in Bezug auf die Vergabe von Krediten zu fördern sowie verhältnismäßige Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten zu etablieren. Damit wird das europäische Verbraucherkreditrecht umfassend reformiert und auf kurzfristige, zinsfreie Kreditprodukte ausgeweitet.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll die nationale Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2) geregelt werden. Diesen hat der Bitkom umfassend kommentiert.