Mit dem Regelungspaket eines Referentenentwurfs für ein Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz sowie eines Referentenentwurfs für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken verbessert werden, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin zu erhalten. Dazu erfolgen Anpassungen in der Honorierung von Apotheken. Zudem wird Bürokratie abgebaut und die Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern gestärkt. Geänderten Versorgungsbedarfen und -strukturen vor Ort wird Rechnung getragen; dabei wird die pharmazeutische Expertise noch besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt, beispielsweise in der Prävention.
Trotz der Intention den Apotheken eine stärkere Rolle in der Gesundheitsversorgung zuzuschreiben, werden die digitalen Möglichkeiten, die zu einer Reformierung dazugehören nur unzureichend berücksichtigt.
Grundsätzlich positiv ist, dass ein Rechtsrahmen für Telepharmazie geschaffen werden soll, jedoch ist hier eine breite Begriffsdefinition notwendig, die synchrone und asynchrone Formen integriert sowie Videoberatung und andere digitale Kommunikationswege. Ebenso sollten die pDL erweitert werden. Mit Blick auf die Vergütung der Erbringung von pDL muss sie als gleichberechtigter Versorgungsweg gesetzlich festgelegt werden.