Bereits in der vergangenen Legislatur wurde diskutiert, das Auslesen biometrischer Pass- und Personalausweisdaten durch nichtöffentliche Stellen für die Fluggastabfertigung zu ermöglichen – mit Vorteilen für Airlines, Flughäfen und Reisende. International zeigt sich, dass digitale, biometriegestützte Prozesse effizientere Abläufe, kürzere Wartezeiten und höhere Kapazitäten ermöglichen. In Deutschland bremst das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage bislang die Einführung solcher Lösungen und führt zu Wettbewerbsnachteilen.
Der Gesetzentwurf schafft nun eine datenschutzkonforme und technologieoffene Rechtsgrundlage, indem er die freiwillige Nutzung biometrischer Verfahren sowie klare Regeln für Datenverarbeitung und -löschung festlegt. Bitkom begrüßt dies als wichtigen Schritt hin zu einer rechtssicheren digitalen Fluggastabfertigung und fordert eine zügige Verabschiedung sowie die Klärung verbleibender rechtlicher Unsicherheiten.