Digitale Gewalt stellt eine reale Bedrohung für die Sicherheit und freie Entfaltung von Nutzerinnen und Nutzern im digitalen Raum dar.
Mit dem am 16. April 2026 veröffentlichten Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, verfolgt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Ziel, den rechtlichen Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Nachstellungen und weiteren Formen digitaler Gewalt im Internet zu stärken, greift zentrale Herausforderungen auf und setzt an bestehenden Schutzlücken an. Vorgesehen sind neben drei neuen Straftatbeständen insbesondere das Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG), welches zivilrechtliche Verfahrensinstrumente zur erleichterten Rechtsdurchsetzung gegenüber Täterinnen und Tätern enthält. Der Entwurf trägt damit insbesondere veränderten Erscheinungsformen von Rechtsverletzungen im digitalen Raum Rechnung, etwa im Zusammenhang mit anonymisierten Angriffen, der Verbreitung rechtsverletzender Inhalte und missbräuchlicher Nutzung digitaler Kommunikationskanäle wie bspw. „Hate Speech“, „Doxing“, „Cyberflashing“, „Cybergrooming“, „Cyberstalking“ und „Cybermobbing“ oder auch der Verbreitung sexualisierter Deepfakes als besonders schwerwiegende Form der Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Bitkom kommentiert gerne den Entwurf und würde es sehr begrüßen, wenn das BMJV die unterbreiteten Vorschläge und gemachten Anmerkungen bei der weiteren Bearbeitung des GgdG-E berücksichtigt.