Der Bitkom begrüßt ausdrücklich die weiteren Maßnahmen zur durchgängig digitalen Abbildung der Versorgungsprozesse, die mit dem Referentenentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung angestoßen werden.
Das elektronische Rezept und die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne direkten Kontakt spielen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Daher sind die vorgesehenen Anpassungen in § 48 Arzneimittelgesetz und in §§ 86, 129 Abs. 4a, 300 Fünftes Sozialgesetzbuch wichtige Schritte auf dem Weg zu durchgängig digitalen Prozessen in der Versorgung, die der Bitkom bereits im Positionspapier zur Gleichstellung des digitalen Arztbesuchs mit der Versorgung vor Ort hervorgehoben hat.
Der Bitkom geht in seiner Stellungnahme auf einige Aspekte eingehen, die für eine erfolgreiche Umsetzung des elektronischen Rezepts besonders wichtig erscheinen.