Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stellt insgesamt eine sinnvolle und konsequente Weiterentwicklung der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dar. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Kontinuität, mit der bestehende Regelungen fortentwickelt und vorhandene Datenbestände sowie digitale Infrastrukturen stärker miteinander verknüpft werden, um neue Mehrwerte für Versorgung, Prävention und Forschung zu erschließen. Beispielhaft stehen hierfür die vorgesehenen Möglichkeiten, Versicherte auf Basis ihrer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) über potenziell passende klinische Studien zu informieren oder eine datenbasierte Übersicht über vorhandene Impfungen bereitzustellen.