Am 26. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine überarbeitete Fassung der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Die überwiegende Zahl der Regelungen, insbesondere die Angleichung von Rad- und E-Scooter-Verkehr in vielen Belangen, ist zu begrüßen. Der Entwurf enthält jedoch eine zuvor nicht bekannte Änderung, die erhebliche Folgen für das Mobilitätsangebot, innovative Mobilitätsanbieter und damit die erfolgreiche Mobilitätswende hätte.
Das in Art. 3 Abs. 5 VO-E vorgesehene pauschale Parkverbot von gewerblich angebotenen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen in §12 Abs. 4b StVO ist äußerst kritisch zu bewerten. Bitkom unterstützt die zugrundeliegende Zielsetzung, ein attraktives und geregeltes Mobilitätsangebot für alle Menschen zu schaffen, ausdrücklich. Die jetzige Regelung bewirkt allerdings das Gegenteil: Einen drohenden Einbruch beim Sharing-Angebot, unnötiger bürokratischer Aufwand für Städte und Kommunen und weniger flexible Mobilitätsangebote für Bürgerinnen und Bürger.