In politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt der demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Der vorliegende erste Teil des „Digitale Medien Staatsvertrags“ zielt auf eine länderseitige Durchführung von und Anpassung an europäischem Recht sowie neue Zuständigkeiten und Instrumente der Medienaufsicht ab. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen des MStV, die sich aus EMFA, TTPW-VO sowie KI-VO ergeben. Letztere betrifft insbesondere die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde für bestimmte Pflichten. In vielen Bereichen soll die bestehende nationale Medienregulierung bereits den europäischen Vorgaben entsprechen. Die von der Rundfunkkommission vorgeschlagenen Änderungen zielen daher vor allem auf punktuelle Ergänzungen des Rechtsrahmens sowie auf die Klärung der Zuständigkeiten für die Aufsicht über die materiell-rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus den europäischen Regelwerken ergeben. Zudem soll der Einsatz von KI-gestützten Instrumenten durch die Medienaufsicht – angesichts der grundrechtlichen Sensibilität des Medienbereichs – gesetzlich präzisiert werden. Bitkom unterstützt das Ziel, europäisches Recht adäquat durchzuführen und die Medienaufsicht zu reformieren.
Die detaillierte Stellungnahme des Bitkom und Positionierung zur Reform finden Sie hier zum Download.