Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde ein umfassender digitalpolitischer Rechtsrahmen in Europa geschaffen. Bitkom begrüßt daher ausdrücklich, dass Nutzer und Nutzerinnen online künftig besser vor Desinformation, illegalen Inhalten wie Hassrede und Produktfälschungen geschützt werden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Rechtsrahmen auch in der Praxis funktioniert, dazu klare Regeln gesetzt werden und gleichzeitig der Plattformökonomie sowie den Inhalte- und Anwendungsanbietern weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen gelassen wird. Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeit an einem Gesetz zu Digitalen Diensten, das diesen Fragen Rechnung tragen soll, verweist der Bitkom auf Aspekte, welche essenziell für die nationale Anwendung des DSA sind.
Koordinierungsstelle für digitale Dienste (Digital Services Coordinator): Unternehmen brauchen einen festen Ansprechpartner
Es ist zu begrüßen, dass im Beirat Stimmen aus der Wirtschaft berücksichtigt werden. Dies ermöglicht das Einbringen verschiedener Sichtweisen, Expertisen und Interessen.
Der Entwurf beinhaltet eine unklare und unzureichende Umsetzung des Herkunftslandprinzips, dies sollte nachgebessert werden.
Es ist zu begrüßen, dass der DDG-E keinen verpflichtenden nationalen Zustellungsbevollmächtigten vorsieht und sich insoweit im vom DSA vorgesehenen rechtlichen Rahmen bewegt.