Am 17. Februar 2024 wird der Digital Services Act (DSA) in Gänze anwendbar sein. Auch wenn der DSA eine Verordnung ist, müssen bis dahin bestehende Rechtsakte angepasst werden, wie z. B. in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) oder das Telemediengesetz (TMG). Außerdem muss jedes Mitgliedsland einen Digital Services Coordinator (DSC) benennen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) plant sowohl die Benennung des DSC, als auch die Anpassung bestehender Rechtsakte im sogenannten Digitale Dienste Gesetz (DDG) vorzunehmen.