Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes nimmt mit der Kabinettsabstimmung des Referentenentwurfs Form an. Die Verbände ANGA, Bitkom und eco haben sich bereits mit mehreren Stellungnahmen sowie mit einem filmökonomischen Gutachten von Prof. Dr. Dieter Wiedemann in die Diskussion eingebracht.
Das nun vorliegende Rechtsgutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof und Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte einer Ausweitung der Filmförderungsabgabe auf weitere Abgabenschuldner. Es kommt zu dem Schluss, dass eine solche Ausweitung auf Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Anbieter von TV-Weiterleitungsplattformen nicht zulässig wäre, da sie nicht den engen finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen würde, die an eine Sonderabgabe wie die Filmförderungsabgabe gestellt werden müssen.
Anbei finden Sie das Rechtsgutachten zum Download.