Ein staatliches Wettmonopol ist verfassungswidrig, wenn es nicht konsequent an den Zielen der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgestellt. Danach darf die Abschöpfung von mit Glücksspielveranstaltungen erzielten Mitteln kein selbstständiger Handlungszweck sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist, und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert (– 1 BvR 1054/01 –).
Da der Online- und Mobile-Wettmarkt einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce liefern kann, berührt die Frage der Glücksspielgesetzgebung die vom BITKOM vertretene Informations-, Kommunikations- und Medienbranche in verschiedenen Bereichen.
Bitkom möchte daher bereits in diesem frühen Stadium mit Empfehlungen zu einem zukünftigen Rechtsrahmen zur Diskussion beitragen.