Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 14. März 2017 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – im Folgenden: NetzDG) veröffentlicht.
Vorangegangen war eine Diskussion um den richtigen Umgang mit fragwürdigen oder gar rechtswidrigen Inhalten im Netz, die seit über einem Jahr sowohl die deutsche als auch die europäische Politik beschäftigt. Wurde vor einem Jahr noch überwiegend über das Thema „Hate Speech“ diskutiert, also über Hassbotschaften im Netz, stehen seit den US Präsidentschaftswahlen auch sog. „Fake News“ im Fokus, also Nachrichten, die sich bei Überprüfung als eindeutig falsch herausgestellt haben. In den letzten Wochen hatten sich bereits die Koalitionsparteien SPD und CDU sowie die Grünen mit konkreten Regulierungsforderungen zum Umgang mit „Hate Speech“ und auch „Fake News“ positioniert. Vor etwa einem Jahr formierte sich eine „Hate Speech“-Taskforce um den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas. Vereint sollte die Taskforce zu einem besseren Umgang mit dem Problem Hasskriminalität im Netz führen. Auch auf EU-Ebene hat sich eine entsprechende Taskforce um die EU-Kommissarin Vera Jourová gegründet. Aus Sicht des Justizministers Heiko Maas haben diese freiwilligen Anstrengungen der Unternehmen jedoch nicht ausgereicht. Deshalb stellte der Minister nun den hier zu kommentierenden Referentenentwurf mit „bußgeldbewehrten Compliance-Regeln für soziale Netzwerke“ vor. Bitkom sieht das Gesetzesvorhaben kritisch.
Zu den im vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung vorgenommenen Änderungen im notifizierten Entwurf des NetzDG wird sich Bitkom gesondert äußern. Die folgende Stellungnahme bezieht sich explizit nur auf den am 14. März veröffentlichten Referentenentwurf, noch nicht auf die Änderungen im notifzierten Entwurf.