Die EU-Kommission hat in den letzten Monaten eine öffentliche Konsultation zur Anwendung und Wirkung der Datenbankrichtlinie durchgeführt. Auf Basis der Eingaben möchte die Kommission die Entwicklung des Marktes im Hinblick auf Datenbanken, den Schutz und die Auswirkungen des Urheberrechtsund des Schutzrechts sui generis auf die Hersteller und Nutzer von Datenbanken und möglichen Anpassungsbedarf evaluieren.
In Anbetracht der immer größer werdenden Datenmassen und der kontinuierlich steigenden Notwendigkeit Datenbanken zu erstellen, hält der Bitkom es nach wie vor für wichtig, Datenbanken und deren Entwicklung zu schützen. In Zukunft wird beispielsweise die Frage an Bedeutung gewinnen, ob der Korpus von Big-Data-Anwendungen (z.B. im Kontext von Text und Data Mining oder im Zusammenhang des Trainings von zunehmend bedeutsamen AI/Cognitive-Systems Technologies) eine Datenbank im Sinne der Richtlinie darstellen.
Bitkom begrüßt daher die Evaluierung der EU-Datenbank-Richtlinie. Im Kontext der Bestrebungen der Kommission, eine europäische Datenwirtschaft zu schaffen, sollten die Ziele zu einer erhöhten Rechtssicherheit für Datenbankhersteller und Benutzer führen. Da die Datenwirtschaft gerade erst am Anfang steht und sich mögliche Geschäftsmodelle mit Daten und Datenbanken sich eben erst abzuzeichnen beginnen, sollte der Eingriff des Gesetzgebers zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur in gut verstandenen Bereichen mit großem Handlungsbedarf (wenn überhaupt) erfolgen.