Stellungnahme zu den Auslegungsrichtlinien der Art.29-Datenschutzgruppe zum Recht auf Datenportabilität
Im Dezember 2016 veröffentlichte die Art.29-Datenschutzgruppe, die aus Vertretern der europäischen Datenschutzbehörden besteht, Guidelines zur „Datenportabilität“, „Datenschutzbeauftragter“ und zur „zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die Stakeholder bis zum 15. Februar kommentieren können. Bitkom begrüßt, dass die europäischen Datenschutzbehörden zu verschiedenen Punkten in der DS-GVO Stellung beziehen und die Möglichkeit bieten, diese zu kommentieren.
Das Recht auf Datenportabilität, welches neben die auch schon unter der EU-Richtlinie bekannten Betroffenenrechte auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung tritt, ist ein Novum im Datenschutzrecht. Für die praktische Umsetzung dieses Rechts bestehen eine Reihe von Fragen, die zunächst durch Auslegung der Vorschrift beantwortet werden müssen. In diesem Papier kommentiert der Bitkom die Auslegung der Art.29-Gruppe, die er für zu weitgehend hält.