Die EU-Kommission hat am 11. September 2013 ein Paket aus drei Maßnahmen verabschiedet. Neben dem Vorschlag für eine Verordnung zum Binnenmarkt für Telekommunikation, welche die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats erfordert, beinhaltet es eine Mitteilung der Kommission zum Binnenmarkt für Telekommunikation sowie eine Empfehlung zur Harmonisierung von Kostenrechnungsmethoden und Nichtdiskriminierungs- auflagen für Vorleistungsprodukte.
Der Verordnungsentwurf enthält aus Sicht des Bitkom zwar einerseits positive Elemente, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors langfristig verbessern könnten, wie insb. die Vorschläge für eine stärkere Koordinierung der Frequenzvergabe und die Regeln für Frequenzauktionen. Andererseits ist schwer zu erkennen, wie die Investitionskraft der TK-Industrie durch Maßnahmen verbessert werden soll, die eine unmittelbare negative Wirkung auf die Umsätze von Netzbetreibern haben. Dies betrifft z.B. die geplanten Regelungen zu Roaming und International Calls. Gleiches gilt für solche Vorschriften, die zusätzliche Kosten und eine weitere Regulierung und Begrenzung der Vertragsfreiheit bedeuten, wie strengere Vorschriften zum Kundenschutz. Solche Maßnahmen würden zusätzliche regulatorische Unsicherheit für Investitionen bewirken, die in diesem Sektor so dringend erforderlich sind.