Im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes“ werden Anpassungen am EnEfG gemacht, um die entsprechende delegierte Verordnung der zugehörigen EU-Richtlinie zu berücksichtigen und um weitere Anpassungen vorzunehmen. Wir unterstützen grundsätzlich dessen Anpassung, um Praxistauglichkeit, Klarheit und EU-weite Harmonisierung zu fördern. Es bestehen jedoch noch notwendige Verbesserungsmöglichkeiten. Diese werden in der Stellungnahme dargelegt.