
Angesichts der gesamtgesellschaftlich zunehmenden Digitalisierung verlagert auch die schleswig-holsteinische Verwaltung ihre Tätigkeiten immer mehr ins Digitale. Um zukünftig Risiken und Nachteile, die sich im Hinblick auf die Deckung der IT-Bedarfe der schleswig-holsteinischen Verwaltung für die Versorgungssicherheit mit digitalen Verwaltungsleistungen ergeben können, zu vermeiden, sollen durch das Gesetz risikobehaftete Konstellationen soweit wie möglich reduziert werden.
Die zu erwartenden Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfs auf die digitale Souveränität der Verwaltung in Schleswig-Holstein müssen differenziert betrachtet werden. Einerseits ist eine stärkere Kompetenzbündelung und Zentralisierung bei der IT-Beschaffung grundsätzlich zu begrüßen. Andererseits muss sichergestellt sein, dass Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität nicht dazu führen, dass wettbewerbliche Mechanismen ausgehebelt oder die Anbietervielfalt eingeschränkt wird.