Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf einer 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Anwendung des Kartellrechts effizienter auszugestalten, Verfahren zu beschleunigen und zugleich Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten.
Bitkom begrüßt die mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Beratungsmöglichkeiten bei vertikalen Kooperationen, die verfahrensrechtlichen Anpassungen zur weiteren Digitalisierung der Fusionskontrolle sowie die Abschaffung der Nichtzulassungsbeschwerde. Bei der Anhebung der Umsatzschwellen besteht nach Auffassung des Bitkom jedoch weiterer Anpassungsbedarf. Vor allem die zweite Inlandsumsatzschwelle sollte ambitionierter angehoben werden. Die Erweiterung der Transaktionswertschwelle ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch dahingehend überarbeitet werden, Rechtsunsicherheit, die Innovations- und Investitionsanreize schwächen und Transaktionen beeinträchtigen könnte, zu minimieren. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die vorgesehenen Entlastungs- und Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Schutzlücken – insbesondere in digitalen Märkten – führen und eine effektive Fusionskontrolle gewährleistet bleibt.